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Förderung

Der Förderverein Jugendmedien fördert finanziell Projekte, die die Teilhabe junger Menschen erhöht und ihr Engagement stärkt. Besonders gern fördert er Projekte von Jugendverbänden. Aktueller Förderschwerpunkt sind Gewinnung neuer aktiver Mitglieder und Marketing.

Beratung und Anträge

Alaida Hobbing ist Vorstand des Fördervereins Jugendmedien.
Alaida Hobbing hilft euch gern, falls ihr Fragen zur Förderung habt.

Einen Antrag auf Projektförderung könnt ihr jederzeit stellen. Euer Antrag muss keine bestimmte Form haben, solange er Anforderungen der Förderrichtlinien erfüllt. Zur Veranschaulichung eurer Idee oder eures Projekts könnt Anlagen beifügen. Bitte beachtet, dass wir nur Mitfinanzierer eures Projekts sein können.

Anträge sind möglichst per E-Mail an mail [at] fvjm [.] de zu senden. Bilder und Videos sendet bitte als Link.

Förderrichtlinie

gültig ab 1. Oktober 2016, redaktionell überarbeitet am 1. August 2017

1. Gemeinnützigkeit, Tätigkeit

Der FVJM fördert ausschließlich Projekte von Organisationen, die in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind, d.h. die einen gültigen Freistellungsbescheid vorlegen. Die Organisationen müssen operativ tätig sein, ein ausschließlich fördernder Zweck reicht nicht aus.

2. Ziele

Das Projekt verfolgt mindestens die Förderung der Medienkompetenz und richtet sich an mindestens eine der folgenden Zielgruppen:

  • Jugendliche (14, aber noch nicht 18 Jahre alt)
  • Junge Volljährige (18, aber noch nicht 27 Jahre alt)

Das Projekt kann seinen Wirkungsschwerpunkt weltweit haben.

3. Klares Projektkonzept

Es gibt ein nachvollziehbares Projektkonzept mit konkreten operativen Handlungsschritten, aus dem der gesellschaftliche Bedarf für dieses Projekt hervorgeht. Sehr klar benannt werden müssen das Ziel und die Zielgruppe, das heißt: Was genau soll bei wem verändert werden?

4. Nachhaltigkeit

Das Projektkonzept sollte zeigen,

  1. wie eine langfristige gesellschaftliche Veränderung erreicht werden kann – auch über die FVJM-Förderung hinaus,
  2. ob bzw. wie das Projekt nach Förderende weiterläuft und finanziert wird,
  3. welche ökologischen Auswirkungen das Projekt hat, ob bzw. welche Maßnahmen zur Reduzierung der Umwelteinflüsse ergriffen werden.

5. Wirkungsorientierung

Das Projekt und die dahinterstehende Organisation arbeiten wirkungsorientiert.

  • Ein Projekt, das bereits seit einem Jahr oder länger läuft, muss erste Wirkungen bzw. Resultate nachweisen.
  • Ein Projekt, das noch nicht läuft, muss in der Konzeption Maßnahmen zur Wirkungsanalyse verankert haben.

6. Finanzierung

Zum Projektkonzept gehört Finanzierungsplan, aus dem der konkrete finanzielle Förderbedarf durch den FVJM hervorgeht. Sofern es mehrere Förderer/innen für das Projekt gibt – z.B. öffentliche Zuwendungen, private Spenden oder Unternehmenssponsoring – sollte im Projektkonzept deutlich werden, worin der Mehrwert besteht, den die FVJM-Förderung insbesondere in Abgrenzung zu anderen Partnern erzielt.

7. Öffentlichkeit

Die Organisation bemüht um eine Darstellung des Projekts in der Öffentlichkeit. Sie weißt auf die Förderung durch den FVJM in geeigneter Form hin. Der FVJM darf Informationen über das geförderte Projekt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit verwenden.

8. Transparenz und Berichterstattung

Die Organisation verpflichtet sich, dem FVJM die für die Durchführung des Projekts wichtigen Auskünfte zu geben und auf Verlangen Einblick in alle relevanten Unterlagen zu gewähren. Die Organisation erstellt nach Abschluss des Projekts einen Sach- und Finanzbericht der Logik des Social Reporting Standard.

9. Ausschlusskriterien

Der FVJM fördert keine

  • Privatpersonen,
  • Baumaßnahmen,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • kommerziell ausgerichteten Organisationen und Projekte, die reinen Unterhaltungs-/Festivalcharakter haben.

Der FVJM übernimmt keine

  • zeitlich unbegrenzten Verpflichtungen,
  • Darlehen, Kredite, Bürgschaften, Tauschgeschäfte.

Der FVJM vergibt keine Stipendien, z. B. für Schule/Studium, Aus-/Weiterbildung, Freiwilligendienste.