Der Förderverein Jugendmedien fördert finanziell Projekte, die die Teilhabe junger Menschen erhöht und ihr Engagement stärkt. Besonders gern fördert er Projekte von Jugendverbänden. Aktueller Förderschwerpunkt sind Gewinnung neuer aktiver Mitglieder und Marketing.
Beratung und Anträge
Einen Antrag auf Projektförderung könnt ihr jederzeit stellen. Euer Antrag muss keine bestimmte Form haben, solange er Anforderungen der Förderrichtlinien erfüllt. Zur Veranschaulichung eurer Idee oder eures Projekts könnt Anlagen beifügen. Bitte beachtet, dass wir nur Mitfinanzierer eures Projekts sein können.
Anträge sind möglichst per E-Mail an mail [at] fvjm [.] de zu senden. Bilder und Videos sendet bitte als Link.
Förderrichtlinie
gültig ab 1. Oktober 2016, redaktionell überarbeitet am 1. August 2017
1. Gemeinnützigkeit, Tätigkeit
Der FVJM fördert ausschließlich Projekte von Organisationen, die in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind, d.h. die einen gültigen Freistellungsbescheid vorlegen. Die Organisationen müssen operativ tätig sein, ein ausschließlich fördernder Zweck reicht nicht aus.
2. Ziele
Das Projekt verfolgt mindestens die Förderung der Medienkompetenz und richtet sich an mindestens eine der folgenden Zielgruppen:
- Jugendliche (14, aber noch nicht 18 Jahre alt)
- Junge Volljährige (18, aber noch nicht 27 Jahre alt)
Das Projekt kann seinen Wirkungsschwerpunkt weltweit haben.
3. Klares Projektkonzept
Es gibt ein nachvollziehbares Projektkonzept mit konkreten operativen Handlungsschritten, aus dem der gesellschaftliche Bedarf für dieses Projekt hervorgeht. Sehr klar benannt werden müssen das Ziel und die Zielgruppe, das heißt: Was genau soll bei wem verändert werden?
4. Nachhaltigkeit
Das Projektkonzept sollte zeigen,
- wie eine langfristige gesellschaftliche Veränderung erreicht werden kann – auch über die FVJM-Förderung hinaus,
- ob bzw. wie das Projekt nach Förderende weiterläuft und finanziert wird,
- welche ökologischen Auswirkungen das Projekt hat, ob bzw. welche Maßnahmen zur Reduzierung der Umwelteinflüsse ergriffen werden.
5. Wirkungsorientierung
Das Projekt und die dahinterstehende Organisation arbeiten wirkungsorientiert.
- Ein Projekt, das bereits seit einem Jahr oder länger läuft, muss erste Wirkungen bzw. Resultate nachweisen.
- Ein Projekt, das noch nicht läuft, muss in der Konzeption Maßnahmen zur Wirkungsanalyse verankert haben.
6. Finanzierung
Zum Projektkonzept gehört Finanzierungsplan, aus dem der konkrete finanzielle Förderbedarf durch den FVJM hervorgeht. Sofern es mehrere Förderer/innen für das Projekt gibt – z.B. öffentliche Zuwendungen, private Spenden oder Unternehmenssponsoring – sollte im Projektkonzept deutlich werden, worin der Mehrwert besteht, den die FVJM-Förderung insbesondere in Abgrenzung zu anderen Partnern erzielt.
7. Öffentlichkeit
Die Organisation bemüht um eine Darstellung des Projekts in der Öffentlichkeit. Sie weißt auf die Förderung durch den FVJM in geeigneter Form hin. Der FVJM darf Informationen über das geförderte Projekt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit verwenden.
8. Transparenz und Berichterstattung
Die Organisation verpflichtet sich, dem FVJM die für die Durchführung des Projekts wichtigen Auskünfte zu geben und auf Verlangen Einblick in alle relevanten Unterlagen zu gewähren. Die Organisation erstellt nach Abschluss des Projekts einen Sach- und Finanzbericht der Logik des Social Reporting Standard.
9. Ausschlusskriterien
Der FVJM fördert keine
- Privatpersonen,
- Baumaßnahmen,
- Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- kommerziell ausgerichteten Organisationen und Projekte, die reinen Unterhaltungs-/Festivalcharakter haben.
Der FVJM übernimmt keine
- zeitlich unbegrenzten Verpflichtungen,
- Darlehen, Kredite, Bürgschaften, Tauschgeschäfte.
Der FVJM vergibt keine Stipendien, z. B. für Schule/Studium, Aus-/Weiterbildung, Freiwilligendienste.